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Erhaltungssatzung
 
formationen zu dem Entwurf der
 
Erhaltungssatzung
Waldsiedlung
(von Dipl.-Ing. Detlev Kraneis)
 
Die Stadtverwaltung Leverkusen hat dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage einer Erhaltungssatzung für die Waldsiedlung zum Beschluss am 04. Dezember 2006 vorgelegt. Der Rat hat den Beschluss vertagt und beschlossen, dass zuerst die Bürger auf einer Informationsveranstaltung informiert werden sollen.
 
Diese Beschlussvorlage sah vor, dass die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder der Rückbau aller baulicher Anlagen der Genehmigung durch die Stadt Leverkusen bedürfen.
 
Die Beschlussvorlage wurde am 12.06.2007 durch die Stadtverwaltung zurückgezogen.
 
Herr Dr. Heintz, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Bauaufsicht, versicherte Herrn Rolf Kraneis dass die Stadtverwaltung eine neue Gestaltungssatzung entwickelt, und diese allen Bürgern der Waldsiedlung, vor Beschlussfassung durch den Rat, per Postwurf  zur Kenntnis und Erörterung zukommen zu lassen.

Was  bauliche Anlagen sind, wird u.a. in der Landesbauordnung Nordrhein-   Westfalen (BauO NRW) in § 2 und § 65 definiert. Bauliche Anlagen sind demzufolge mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.
 
Jede Errichtung, Änderung und Abbruch aller baulichen Anlagen, also auch jede kleine Veränderung im und am Haus sowie im gesamten Garten, hätte direkt nach Bekanntgabe des Ratbeschlusses der Erhaltungssatzung, eine gesonderte behördliche Genehmigung benötigt.
 
In der Rubrik "Download\Erhaltungssatzung" ist die entsprechende Beschlussvorlage R 697 /16 TA. der Stadt Leverkusen und weitere Informationen als PDF-Datei herunterladbar.