formationen zu dem Entwurf der
Erhaltungssatzung
Waldsiedlung
(von Dipl.-Ing. Detlev Kraneis)
Die Stadtverwaltung Leverkusen
hat dem Rat der Stadt eine
Beschlussvorlage
einer
Erhaltungssatzung für die Waldsiedlung zum Beschluss am 04. Dezember 2006 vorgelegt. Der
Rat hat den Beschluss vertagt und beschlossen, dass zuerst die Bürger auf einer
Informationsveranstaltung informiert werden sollen.
Diese Beschlussvorlage
sah vor, dass die Errichtung, die Änderung, die
Nutzungsänderung oder der Rückbau aller baulicher Anlagen der Genehmigung durch
die Stadt Leverkusen bedürfen.
Die
Beschlussvorlage wurde am 12.06.2007 durch die Stadtverwaltung zurückgezogen.
Herr
Dr. Heintz, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Bauaufsicht, versicherte Herrn Rolf Kraneis
dass die Stadtverwaltung eine neue Gestaltungssatzung entwickelt, und diese allen Bürgern der
Waldsiedlung, vor Beschlussfassung durch den Rat, per Postwurf zur Kenntnis und Erörterung
zukommen zu lassen.
Was bauliche Anlagen sind,
wird u.a. in der Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen (BauO
NRW) in § 2 und § 65 definiert. Bauliche Anlagen sind demzufolge mit dem Erdboden verbundene,
aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.
Jede Errichtung, Änderung und Abbruch aller baulichen Anlagen, also auch jede kleine
Veränderung im und am Haus sowie im gesamten Garten, hätte direkt nach Bekanntgabe
des Ratbeschlusses der Erhaltungssatzung, eine gesonderte behördliche Genehmigung
benötigt.
In
der Rubrik "Download\Erhaltungssatzung"
ist die entsprechende Beschlussvorlage R 697 /16
TA. der Stadt Leverkusen und weitere Informationen als PDF-Datei herunterladbar.